Abstandsgebot und Hausrecht (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Dienstag, 11.08.2020, 11:14 (vor 2013 Tagen) @ Hansjörg, gefällt einem Benutzer

Wo immer möglich erlaubt ja mehrere Interpretationen. Entweder: überall und unter allen zumutbaren Umständen soll versucht werden, den Abstand einzuhalten. Andere Interpretation: in Situationen, wo allgemein der Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. ÖV) fällt dieses Gebot generell weg. Die Praxis bei der Bahn folgt eher dem zweiten Grundsatz.

OT: lerne täglich neue tschechische Schimpfwörter, weil ich im Supermarkt mich an den markierten 2m Abstand halte und von hinten verbal immer angefahren werde, warum ich nicht weiter gehe (auch vom Personal, das im Billa seit kurzem wieder Mund-Kinnschutz trägt.)


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