Transitfahrten durch die Zone, (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 10.08.2020, 14:41 (vor 2075 Tagen) @ Gast

Werte Herren,

gibt es eigentlich mittlerweile verläßliche Erfahrungswerte, wie Transitfahrten durch Mecklenburg-Vorpommern im Falle einer Kontrolle praktisch gehandhabt werden?
(In der Landesverordnung werden diese nicht als akzeptierter Grund genannt, und als "Häufig gestellte Frage" stuft man diesen Punkt auch nicht ein.)

Auf der Autobahn und in direkten Zügen Hamburg-Berlin, egal ob mit oder ohne Zwischenhalt, werden einem offenbar keine Probleme gemacht. Wie sieht es mit Transitfahrten aus, die nicht auf ganz direktem Weg verlaufen - also wenn man auf einer abgelegenen Gemeindeverbindungsstraße angetroffen wird oder einen Bahn- und Busreisenden z. B. seine Fahrt Berlin-Lübeck über Waren-Karow-Parchim-Schwerin-Rehna-Schönberg führt?
Unproblematisch, solange man nicht bei etwas anderem als "Durchfahren" und was damit zusammenhängt erwischt wird? Oder wurde auch in solchen Fällen schon versucht, mit 150-2000 Euro Bußgeld daherzukommen?

Hier werden wieder Probleme herbei geredet, die es in der Praxis nicht gibt.
Das sind im ICE Treff aber immer die gleichen.

Mit ist überhaupt nichts von einer Beschränkung bekannt.

Gilt das Transitabkommen von Anfang der 70er Jahre nicht mehr?

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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