Das Personal ist weisungsbefugt (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Dienstag, 11.08.2020, 10:52 (vor 1344 Tagen) @ Gast

Bisher mußte man das als Weisung des Personals akzeptieren, weil eben der Wunsch, lieber an einem bestimmten angenehmeren Ort zu sitzen, nicht rechtlich gedeckt ist, hingegen das Personal das Recht hat, Plätze zuzuweisen.

Ja, das Personal ist weisungsbefugt.

Jetzt aber ist es anders: Das Bedürfnis nach den Umständen entsprechend möglichst großem Abstand ist so weit oben angesiedelt, daß man sich einem Zusammenpferchen ohne inhaltlich guten Grund nicht fügen muß.

Warum ist es jetzt anders? In der Bahn gilt der Mindestabstand nicht. Das Personal ist weisungsbefugt.

In meinem Fall kam hinzu, daß zwei Klappfenster geöffnet waren, so daß die Belüftung gut und die Temperatur wie draußen war und sich an diesem Zustand auch nichts ändern konnte.

Subjektive persönliche Einschätzung. Das Personal ist weisungsbefugt.


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