Zwang zum Verstoß gegen Grippe-Vorsichtsmaßnahmen durch DB (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 10.08.2020, 19:35 (vor 1347 Tagen) @ Gast
bearbeitet von VT642, Montag, 10.08.2020, 19:36

Hi,

Ich dachte mir, das verspricht ja fast schon, eine Titelseitengeschichte zu werden, jetzt sollen sie doch endlich mal die Polizei holen, ich habe schließlich auch etwas anzuzeigen!

Hast du leider nicht, denn der öffentliche Personenverkehr ist explizit von der Abstandspflicht, wie sie z.B. in der Gastronomie oder Einzelhandel gilt, ausgenommen. Nachzulesen ist das in den jeweiligen Landesverordnungen :)

Ansonsten gilt wie immer:
§ 13 (1) EVO

das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen.


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