Servicefreundlichkeit hat Grenzen (Allgemeines Forum)

flyingska, Mittwoch, 02.02.2011, 09:34 (vor 5637 Tagen) @ bahn-user
bearbeitet von flyingska, Mittwoch, 02.02.2011, 09:35

Ich dachte, in den Beförderungsbedingungen ist das eindeutig geklärt.

Wer eine Zugbindung hat, muss auch den/die gebuchten FV-Zug/FV-Züge benutzen.

Sollte es zu einer Verspätung oder anderem Verschulden kommen, das im Bereich der Bahn liegt, muss die Zugbindung vom Service.Point aufgehoben werden. Ich habe schon einige Male mit der DB diskutiert, ob eine verspätete Berliner S-Bahn ein Grund für eine Zugbindung-Aufhebung ist, auch wenn sie nicht als Verbindung auf der Fahrkarte vermerkt ist, da die Berliner S-Bahn zur DB dazugehört.

Sollte das Verpassen des gebuchten Zugs das Verschulden des Fahrgastes sein, kann er seine Zugbindung mittels Zahlung von 15 Euro + der Differenz zum Normalpreis aufheben lassen. Bisher hatte ich den Fall jedoch noch nicht, weil ein komplett neues Ticket zu buchen immer doch noch billiger war.


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