Bahn und Schule II: "Durchlässigkeit der 1.Klasse" (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 26.01.2011, 08:50 (vor 5638 Tagen) @ Henrik

Nein. Mit einem 2.-Klasse-Fahrschein hat man nichts in der 1. Klasse zu suchen (Durchgehen mal ausgenommen). Zum einen aufgrund der BB, zum anderen, weil man in der 1. Klasse nicht unerheblich mehr zahlt, um mehr Ruhe resp. "Komfort" zu haben. Der geht flöten, wenn die "Premium-Kunden" kommen.


Auch das Durchgehen ist nicht erlaubt, glaube ich - wäre also bereits Kulanz.

Moin,

jetzt wird mir klar, warum Graf Wrmz auf der Rollbahn "immer" zwischen den Ersteklassewagen einsortiert ist: um die nichtswürdige Kundschaft fernzuhalten. Und um vor der mäkelnden BC-Premiumkundschaft mögliche Erkrankungen des Grafen zu verschleiern.

Glaube ich also nicht so ganz. Kann da jemand was zu sagen?

Die in dieser Ansammlung persönlichen Frusts* in einen Topf geworfenen Premiumkunden und Schwangeren (sprechen wir mal lieber allgemeiner von Schutzbedürftigen) sind ja glücklicherweise schon von anderen wieder auseinanderdividiert worden.

Was hat das nun mit Schule zu tun? Keine Ahnung. An manchen Stellen klingt es eher ein bißchen nach Kindergarten.

findet fjk


*) Ja, auch ich habe mich schon über unmögliche Behandlung seitens des Zubs geärgert. Außer der Vorbereitung der Abrechnung für den Endbahnhof kommt gelegentlich zum Beispiel auch die Lektüre großformatiger Boulevardzeitungen im Dienstabteil vor, während der halbe Zug um seinen Anschluss zittert (weil er unplanmäßig an Bord ist) und auch schon mehrfach um Klärung gebeten hat. Allerdings haben ich und die Situation auch schon genügend Schaffner und Schalterinas unhöflich und ungerecht behandelt. Mit der guten Schaffnerin, die kürzlich von Gießen bis Kassel im gemütlichen Wagenübergang gestanden ist und die Übergangstüren geschlossen gehalten hat, um ihre Reisenden im leicht überfüllten Zug zu schonen, hatte ich jedenfalls ordentliches Mitleid - und auch versucht, es ihr zu sagen.
Aber das alles hat doch mit der Frage nach der Gültigkeit eines Fahrscheins oder "allgemein zu gewährender" Kulanz nichts zu tun und gehört wenn überhaupt in eine Erlebnissammlung.


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