Erklärung der einkalkulierten Diebstähle (Allgemeines Forum)

Jogi, Mittwoch, 26.01.2011, 18:30 (vor 5638 Tagen) @ SST

Hallo Stefan (?),

Die Ausgangs-Aussage - nicht von Dir - , die mich in der Nacht zum Widerspruch reizte, war ja aber deutlich spitzer formuliert:

nicht nur die schöne Alliteration, sondern auch deine Nachfrage ermuntern mich doch glatt, mich nochmal zum Löffel zu machen... äh, nö: will sagen: noch etwas zu dieser "fruchtbaren" "Diskussion" etwas beizutragen. Du beziehst dich doch darauf (ganz unten)?

Ich schrieb, dass dieser Schwund in der "normalen" Gastronomie im Endpreis eingerechnet sei. Das heißt schlicht und ergreifend, dass im Endpreis, den der Kunde für sein Schnitzel mit Pommes und kleinem Beilagensalat und Vorspeise ;) bezahlt, auch eine "Löffelabnutzungsgebühr" enthalten ist. Der Schwund von Besteck und Geschirr ist ja nun beileibe kein Phänomen, das erst mit den DB Lounges aufgekommen ist, sondern in der Gastronomie schon lange bekannt. Durch diesen Diebstahl läuft über Monate und Jahre hinweg nunmal ein hübsches Sümmchen zusammen (siehe z.B. den Preis für ein WMF-Besteckset bei amazon.de), und auf diesen entstehenden Kosten will der Gastronom ja schließlich nicht sitzenbleiben, die anfallen, wenn er Ersatz beschaffen muss.

Das gleiche Prinzip wird bei der DB (Bord-)Gastronomie wohl auch angewendet, nur dass die Kosten für die Lounge logischerweise vollständig (bzw. zu guten Teilen) Fahrpreis abgerechnet werden (müssen).

Herzlichst
Jogi


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