Sammelantwort (Allgemeines Forum)

Henrik, Freitag, 28.01.2011, 03:08 (vor 5564 Tagen) @ Alphorn (CH)

Ganz speziell auf dieses Intervall von 45.000 km der Ultraschall-Prüfungen (USP), ja.
Dahingegen war ja stets die Frage, wieso er die aktuelle 30.000 km nicht als hinreichendes Risiko ansehe.

Das habe ich ja schon mehrfach erklärt: Ich kenne zwar das exakte Risiko von 30.000 km nicht, aber ich kenne die Motivationslage der EBA-Beamten und -Gutachter. Sie sind persönlich haftbar bei einem Zugunglück, also werden sie die Ultraschall-Intervalle so tief wählen, dass sie absolut sicher sind - und vielleicht noch tiefer, man weiss ja nie. Würde ich in ihrer Lage genauso machen.

Nein, Du kennst die Motivationslage nicht, Du vermutest sie einfach nur
und liegst total daneben.
Kein einziger Gutachter motiviert sich dahingehend, ob er nun haftbar ist oder nicht.
Das ist der Gutachter sowieso in seinem Berufsfeld meistens.
Er ist rein fachlich motiviert - mehr nicht.
Vgl. auch die Ausführungen von Frank Augsburg dazu bzw. zuvor auch schon und auch davor.


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