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Frank Augsburg, Ansbach, Sonntag, 23.01.2011, 23:27 (vor 5561 Tagen) @ Alphorn (CH)

Servus nochmal,

Du hast mein Argument nicht mal im Ansatz begriffen. Genau das ist ja exakt das, was ich für kurzsichtig halte: Dass die Gutachter auch ohne Fahrlässigkeit mit einem Fuss im Gefängnis stehen und daher immer absolute Sicherheit zu erreichen versuchen müssen.

Doch, ich habe Dein Argument sehr wohl begriffen, aber anscheinend reden wir aneinander vorbei. Und das meine hast Du offensichtlich entweder nicht verstanden, oder ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Ich wollte drauf hinweisen, dass kein Gutachter für eine Ausserbetriebsetzung entscheiden würde (ausser: die Gefahr eines Unfalles wäre so gross, dass keine und wirkliche KEINE andere Möglichkeit offenbliebe), sondern für Betriebsumstände, die einen SICHEREN Betrieb GARANTIEREN! Dazu zählen nun mal die drastisch verkürzten US- Intervalle. Die Alternative wäre Ausserbetriebsetzung.

Absolute Sicherheit ist aber dann eine sehr schlechte Idee, wenn dadurch das System Bahn so behindert wird, dass die Leute ins Auto getrieben werden.<

Absolute Sicherheit gibt es nicht, das ist doch wohl jedem klar.

Wenn man also ein 1%-Risiko, dass es nochmal ein Zugsunglück gibt, in Kauf nimmt, kann man dadurch trotzdem Leben retten, indem die Bahn endlich wieder pünktlicher und zuverlässiger wird und die Leute weniger Auto fahren.<

Sehr schräg. Mit jeder Entscheidung, ob Gutachter oder EBA, wird ein gewisses "Restrisiko" in Kauf genommen. Auch das ist allgemein bekannt. Nur wird eben das "Restrisiko" dadurch minimiert, indem BEKANNTE (!) Gefährdungen ausgeschlossen werden, und sich jenes Restrisiko auf die noch NICHT BEKANNTEN Gefährdungen reduziert. Auf die ICE3 bezogen: Offenbar sind nach verschiedenen Meßfahrten und Simulationen die Zustände in den Radsatzwellen bekannt, vor allem was das Rißverhalten angeht. Das alles ist also bekannt. Also können US- Intervalle von 30.000 km freigegeben werden (bzw. bei einigen ICE-T noch darunter). Also: Die Fahrzeuge FAHREN. Was darüber hinaus geschehen kann, ist demnach nicht bekannt, von diversen Karambolagen mal abgesehen.

Nur welcher Gutachter wird schon ein 1%-Risiko in Kauf nehmen?<

Keiner. Ich als Prüfer übrigens auch nicht.

Interessant finde ich übrigens, dass du die Themen "Wer hat die Radreifen bestellt" und "IC-Doppelstöcker früher bestellen würde zu Achsproblemen oder so führen" nicht mehr für erwähnenswert hieltest.

Betreffs der Radreifen habe ich Jogi geantwortet.
Und Du hast Recht, die Doppelstöcker hatte ich nicht mehr betrachtet. Da ging es mir einfach darum: Hätte man selbige bestellt, ohne die Ursache für die Radsatzwellenschäden zu kennen, wäre vermutlich ein Fehler wiederholt worden. Die Gefahr dürfte nun nicht mehr bestehen.

Beste Grüße aus Ansbach (und ab morgen wieder aus Crissier)
Frank

--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."

(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)


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