"PRO BAHN" ist ja ne echte Drohung ... (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 26.03.2026, 15:20 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 0 Min.) @ Stoppable3792

Moin Jörg,

dass PRO BAHN und die Schlichtungsstelle (söp) oft zahnlose Tiger sind, da gebe ich dir absolut recht.

Nicht nur oft. Die SRUV, die auch keine Behörde ist, hat keinerlei rechtliche Möglichkeit, die DB zu einer Forderungsreduktion zu bewegen. Die DB muss ihr auch nicht nach bestem Wissen und Gewissen Fragen beantworten.

Das einzige, was die Anrufung der SRUV bewirkt, ist,
1) dass die DB Geld aufwenden muss, wenn sie sich dazu entschließt, von einer Forderungsreduktion abzusehen, weil dann in Folge eine Schlichtungsempfehlung auf DB-Kosten erarbeitet wird, was den Wert der Forderung i.d.R. schon übersteigt.
2) dass eine Schlichtungsempfehlung rechtliche Hinweise enthalten kann, aufgrund derer die Bahn nun weiß, dass der Fahrgast nun ermutigt ist, es auf den Zivilrechtsweg ankommen zu lassen.

Die söp hat in meinem Fall ja bereits bewiesen, dass sie im Zweifel einfach den Textbaustein der DB abschreibt.

Das stimmt für die Schlichtung so eigentlich nicht. Ein Schlichter kann sich im Zweifel durchaus mal zu Deinen Gunsten aus dem Fenster lehnen, eben WEIL er nicht gegen die Bahn tätig werden muss.
Bei EBA und RPDA ist das anders. Die müssen ja, wenn sie sich auf Deine Seite stellen, aufsichtsrechtlich einschreiten und ziehen damit ggf. ein verwaltungsgerichtliches Verfahren auf sich, wenn die DB gegen den Bescheid klagt. Das macht der Beamtin nur Arbeit.

Mal schauen, ob die Rechtsabteilung der FN-Stelle das auch mit drei Sätzen abbügeln kann. ????

Die wird mit Deiner Eingabe nicht befasst. Das ist zu teuer. Zumal man auch EBE einfordern kann, auf die kein Anspruch besteht und das wird die DB oftmals auch erfolgreich durchziehen, weil die Kunden unter den vielen Drohbriefen einknicken oder vergessen dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen.


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