gestückelte Ländertickets ==> null problemo ... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 18.03.2026, 11:56 (vor 15 Stunden, 49 Minuten) @ Der Blaschke

Vermutlich nicht. M.W. gibt es die gleich aufgezeigte Regelung schon länger. Kommt jetzt drauf an, was dann "vor längerer Zeit" meint.

Genau, die Regelung gibts mindestens 15 Jahren, in der Tat war es vorher aber so, dass aneinander grenzende Ländertickets nicht unbedingt durchgehend gültig waren (Außer eben, es gab ohnehin eine überlappende Gültigkeit, wie in Ulm. Erinnert sei auch an Fälle wie Gaubüttelbrunn (Ort in Bayern, Haltepunkt in Baden-Württemberg), was dazu geführt hat, dass weder das Bayernticket (weil der Halt ja in BW liegt) noch das Baden-Württemberg-Ticket (weil Gaubüttelbrunn ja in Bayern liegt) dort hin galten...

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Weg mit dem 4744!


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