BRD-Behörden geben Strohmannargument (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 24.03.2026, 22:22 (vor 5 Stunden, 36 Minuten) @ Mike65

Das Ticket für die Strecke Cheb (Gr)-Cheb hätte hier als vor der Abfahrt in Schirnding gelöst sein müssen. Das ist technisch wohl nicht möglich, ob hier die eigentlich für defekte Automaten vorgesehenen Ausnahme greift, im Zug nachzulösen läßt sich wohl nur juristisch klären. Fraglich natürlich auch, ob der deutsche Schaffner hier berechtigt war, quasi Amtshilfe für seinen tschechischen Kollegen zu leisten, bzw. ob die Regelung "Zugstieg nur mit gültigem Ticket" auch für die grenzüberschreitende Fahrt mit offizieller Nachlösemöglichkeit in CZ gilt.

Für die Fahrt zwischen Cheb(Gr) und Cheb kann aber niemals der deutsche Tarif Anwendung finden, wenn die Fahrt derart an der Grenze gestückelt wird.

Ich habe jetzt nicht den kompletten Thread im Gedächtnis, wurde denn beim Halt in Schirnding oder kurz danach aktiv nach dem ZuB gesucht, um den fehlenden Abschnitt nachzulösen?

Wenn die Regelung aus dem tschechischen Tarif greift, wovon ich ausgehe, ist genau das eben NICHT notwendig. Nur wegen "Bauchgefühl" kann dann kein Vorwurf daraus gemacht werden.

Wenn sie nicht greift, wäre die FN grundsätzlich ja gerechtfertigt (wenn auch handwerklich falsch umgesetzt), das Nichtansprechen des Zubs aber nicht der Grudn dafür.


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