BRD-Behörden geben Strohmannargument (Allgemeines Forum)

Stoppable3792, Dienstag, 24.03.2026, 13:41 (vor 7 Stunden, 37 Minuten) @ Stoppable3792


Sehr geehrte [zensiert],

als Attachment übermittle ich Ihnen die Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket nebst dem Anhang zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets für den Schienenverkehr.

Hiernach ist die Strecke Schirnding-Cheb nicht vom Geltungsbereich des Deutschland-Tickets umfasst.

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die in gleicher Sache artikulierten Ausführungen zur Sach- und Rechtlage des Eisenbahn-Bundesamtes (Schreiben vom [zensiert]), der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (Schlichtungsempfehlung vom [zensiert]) sowie des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[zensiert]
Dezernat III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene -

„Ich habe mir Ihren Fall gar nicht erst im Detail angeschaut, sondern einfach das abgeheftet, was die anderen Stellen auch schon falsch behauptet haben.“

Immer dasselbe Strohmann-Argument, als wolle ich nach Cheb mit den Deutschlandticket.

Niemand bestreitet, dass das D-Ticket nicht bis zum Bahnhof Cheb (Tschechien) gilt. Aber die Strecke von Schirnding bis zur Staatsgrenze (Cheb Gr) liegt auf deutschem Boden. Wenn in den Tarifbedingungen steht, dass das Ticket bei der DB Regio auf „allen Strecken“ gilt, dann endet diese Gültigkeit an der Grenze – und nicht willkürlich am letzten Bahnhof davor.

Entweder man zahlt ab Schirnding doppelt (NRT-Tarif trotz gültigem D-Ticket bis zur Grenze) oder man riskiert die 60 Euro.


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