BRD-Behörden geben Strohmannargument (Allgemeines Forum)

Stoppable3792, Dienstag, 24.03.2026, 14:01 (vor 7 Stunden, 17 Minuten) @ Barzahlung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Aufsichtsbeschwerde gegen die DB Regio AG. Die DB Regio gibt gegenueber Fahrgaesten und Aufsichtsbehoerden (EBA, Schlichtungsstelle) nachweislich falsche Auskuenfte ueber den Geltungsbereich des Deutschland-Tickets ab, um unberechtigte EBE-Forderungen zu legitimieren.

In der Ablehnung meiner Beschwerde behauptet die DB (sowie die Schlichtungsstelle unter Bezugnahme auf die DB), das Deutschland-Ticket gelte nur bis zum Bahnhof 'Schirnding'. Dies ist eine Falschaussage. Die Gueltigkeit endet erst am Grenztarifpunkt Cheb(Gr.).

Die DB sanktioniert Fahrgaeste mit 60 Euro, obwohl sich diese auf einem Streckenabschnitt befinden (Schirnding bis Staatsgrenze), fuer den sie eine gueltige Fahrtberechtigung besitzen. Sie noetigt Fahrgaeste dazu, Anschlusstickets ab Schirnding zu erwerben. Da das D-Ticket bis Cheb(Gr) gilt, fuehrt dies zu einer unzulaessigen Doppelbezahlung desselben Streckenabschnitts. Ein Kauf einer Anschlussfahrkarte exakt ab dem vertraglich zugesicherten Punkt Cheb(Gr) wird von der DB technisch nicht ermoeglicht. Die DB hebelt hier durch fehlerhafte Kontrollanweisungen und eine bewusste Verkuerzung des Geltungsbereichs den genehmigten Tarif aus. Weder das EBA noch die Schlichtungsstelle haben diese Diskrepanz zwischen Bahnhof (Schirnding) und Tarifpunkt (Grenze) bisher geprueft.

Ich bitte um aufsichtsrechtliche Intervention, um diese rechtswidrige Praxis und die damit verbundene Diskriminierung von Fahrgaesten zu beenden.

Mit freundlichen Gruessen


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