Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeines Forum)

sfn17, Mittwoch, 25.03.2026, 14:05 (vor 4 Tagen) @ Stoppable3792

https://gofile.io/d/XnDE3f

Es wird immer abenteuerlicher. Nachdem ich mich beschwert habe, gibt die DB Regio Bayern nun in einer Mail zu, dass ihre erste Begründung falsch war

Für Unstoppable3792 :-))) hat sich die Eisentür einen kleinen Spalt geöffnet! Herzlichen Glückwunsch!

Eine Firma gibt nie zu, irgendeinen Fehler gemacht zu haben. Eher wird ausgeschwiegen oder der Rechtsstreit abgewartet. Oder eine Kulanz gegeben, mit wortreichem Begleitschreiben ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und derlei Käse mehr)


Hier das Zitat aus der Mail des Kundendialogs:


„Diese teilten uns mit, dass die Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung nach dem Tarif (EBE da Kunde keine gültige Fahrkarte hat) richtig war und ist. Lediglich die Begründung war falsch. Es ist richtig, dass ein Deutschland-Ticket für den innerdeutschen SPNV gilt und die Grenztarifpunkte grds. Tarifpunkte des D-Tarifs sind. Jedoch befand sich der Reisende auf einer internationalen Fahrt, die dem internationalen Tarif SCIC NRT [...] unterliegt.“

Darf man "Jedoch befand sich..." eigentlich als Lüge qualifizieren? als unrichtige Tatsachenbehauptung? als Schutzbehauptung?

Kann der Reisende ja sauber abstreiten: Er befand sich auf einer nationalen Fahrt in Deutschland.

Zivilrechtlich kann die DB nicht mit "Absicht" daherkommen, das gibt es dort nicht.

Im Strafrecht müsste sie dem Reisenden das erst nachweisen (m.W. sind strafbare Absichten, eine Straftat zu begehen, allerdings äußerst eng limitiert (Mordversuch & Co.))

Ich finde es immer noch komisch, dass ein deutsches EBE für den tschechischen Abschnitt erhoben werden kann. Strafverfolgung im Amt? ...keine Ahnung.

--
SBO


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