"PRO BAHN" ist ja ne echte Drohung ... (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 26.03.2026, 15:15 (vor 20 Stunden, 55 Minuten) @ Stoppable3792
bearbeitet von Der Blaschke, Donnerstag, 26.03.2026, 15:15

Hey.

Zu deinem Vorwurf, ich würde „eine ganze Seite verplempern“:
Versuch mal, dem DB-Kundendialog ein juristisches Tarifproblem zur Stückelung an fiktiven Grenzpunkten in drei Sätzen zu erklären. Da drückt der Sachbearbeiter nach Satz 1 auf den Knopf für Standard-Absage #42. Bei diesem Verein muss man leider im feinsten Juristendeutsch antworten, sonst wird es gar nicht erst gelesen.

Auch dann ließt es keiner, weil sie überfordert sind mit all dem juristisch Ziselierten.

Der formelle Widerspruch liegt jetzt direkt bei der Fahrpreisnacherhebungsstelle.

So. Das ist das doch jetzt das Entscheidende. Und das reicht doch. Jetzt ist die Gegenseite am Zug.

Und da liegt als Grußwort das Urteil des AG München (Az: 1142 C 19291/90) bei, das dieses unsinnige „Sie müssen zum Stückeln formal aussteigen“-Verbot längst als Verstoß gegen Treu und Glauben kassiert hat.

Wozu, warum?

Da legst du Widerspruch ein. Grund: DT gilt bis Cheb(Gr) gemäß Tarifsoundso. Tarif Soundso der ČD erlaubt den Kauf im Zug von Cheb(Gr) bis Cheb. Ein Stückelungsverbot existiert nicht, ein Ausstiegszwang kann es mangels existierenden Haltepunkt nicht geben.

Punkt. Fertig. 3 Sätze.

Mehr muss man doch jetzt im Augenblick gar nicht machen.

man muss halt auf dem Papier alle außergerichtlichen Eskalationsstufen abhaken.

???

Ich muss jetzt erst 5 irgendwie involvierte Stellen anschreiben? Wo steht denn das? Und was nutzt es dir, wenn dir z.B. die ĈD dann Recht gibt, sich die DB dafür wenig interessiert.

Die wollen Geld von dir, was sie noch nicht haben. Also sind sie am Zug.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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