Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 25.03.2026, 14:25 (vor 4 Tagen) @ sfn17

Ich finde es immer noch komisch, dass ein deutsches EBE für den tschechischen Abschnitt erhoben werden kann.

Kann es ja auch nicht. Jedenfalls nicht nach den TB DT, denn die schließen eine Anwendbarkeit von Nr. 4.7.1 Tarifteil A und § 6 EVO ausdrücklich aus:

4.7.1 Reisende sind gemäß § 6 EVO zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn Sie:
- bei Antritt der Reise keine gültige Fahrkarte oder Fahrtberechtigung erworben haben,
- eine Fahrkarte oder Fahrtberechtigung erworben haben, diese aber bei der Prüfung nicht vorzeigen können, ihre Fahrkarte oder Fahrtberechtigung dem Prüfpersonal nicht aushändigen.

9.1.1 Rechtsgrundlagen
Die internationale Eisenbahnbeförderung von und nach Tarifpunkten außerhalb des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs unterliegt Rechtsvorschriften gemäß Nr. 1.1 mit Ausnahme der Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).


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