Die "Cheb-Falle": 60€ EBE mit D-Ticket trotz tschechischem T (Allgemeines Forum)

Stoppable3792, Montag, 16.03.2026, 23:23 (vor 5 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin im Februar in die sogenannte "Cheb-Falle" getappt und wüsste gerne die Einschätzung der hiesigen Tarifexperten zur juristischen Sachlage. Mir ist beim Durchsuchen des Forums bereits aufgefallen, dass ich bei Weitem nicht der Erste bin, der diese Frage stellt (und vermutlich auch nicht der Letzte). Was mich jedoch extrem irritiert, ist die Tatsache, dass sich die Aussagen und Auslegungen hier im Forum fundamental von den standardisierten Antworten der Deutschen Bahn unterscheiden.

Der Sachverhalt:
Ich war im RE 33 von Pegnitz nach Cheb unterwegs und besitze ein gültiges Deutschland-Ticket. Laut den geltenden Bestimmungen und dem Deutschlandtarif gilt dieses Ticket auf dieser Relation bis zum fiktiven Grenztarifpunkt "Cheb(Gr)".
Meine Absicht war es, ab der Grenze den tschechischen Tarif ("Local Border Traffic") in Anspruch zu nehmen. Da es sich bei "Cheb(Gr)" naturgemäß um einen fiktiven Punkt auf offener Strecke ohne Fahrkartenschalter oder Automaten handelt, wollte ich das Anschlussticket gemäß den Beförderungsbedingungen der tschechischen Bahn (ČD) regulär beim Zugbegleiter lösen.

Das Problem:
Die Fahrkartenkontrolle durch DB-Personal fand noch auf deutschem Boden im Bahnhof Schirnding statt. Das Personal weigerte sich, mir ein Anschlussticket zu verkaufen, erklärte mein D-Ticket kurzerhand für die Gesamtstrecke als ungültig und verhängte 60 Euro Fahrpreisnacherhebung nach § 6 EVO. Die Argumentation: Ich hätte vorab eine durchgehende Karte ab Schirnding kaufen müssen. Die Schlichtungsstelle (SRUV) hat dies später blind übernommen.

Der politische "Support":
In meiner Verzweiflung habe ich mich sogar an den Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt. Seine Antwort war jedoch ernüchternd und glich einem DB-Textbaustein: Er schrieb mir sinngemäß, dass die Gesamtstrecke Schirnding–Cheb nicht zum Geltungsbereich gehöre und der DB Navigator die Strecke als nicht inkludiert anzeigt. Dass es an Tarifgrenzen das Recht zur Ticket-Stückelung gibt und ab "Cheb(Gr)" das tschechische Recht greift, hat er (ebenso wie die DB) komplett ignoriert.

Meine juristische Sichtweise:
1. Die 60-Euro-Forderung ist materiell rechtswidrig, da nach zwingendem Recht (§ 6 Abs. 4 EVO) ein erhöhtes Beförderungsentgelt entfällt, wenn am "Abfahrtsort" (hier dem Ort des Tarifwechsels "Cheb(Gr)") kein Fahrkartenautomat vorhanden oder betriebsbereit war.
2. Auf tschechischer Seite gilt der Tarif der ČD. Die ČD erlaubt den Kauf von Fahrkarten beim Zugpersonal ausdrücklich dann, wenn man an einer Station zusteigt, an der kein Ticketverkauf möglich war. Die DB Regio blockiert hier als bloßer "Ausführender Beförderer" ein gültiges tschechisches Tarifangebot.

Da die DB stur bleibt, habe ich den Fall nun als offizielle Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eskaliert und den Missstand an die Verbraucherzentrale Bayern gemeldet. Auch habe ich die ČD dazu befragt.

Meine Fragen an die Expertenrunde:
Hatte jemand hier schon einen exakt so gelagerten Fall, der bis vor das Amtsgericht oder das EBA ging?
Darf die DB Regio auf einem Streckenabschnitt, der vertragsrechtlich ab der Grenze der ČD unterliegt, überhaupt Pönalen nach deutscher EVO antizipieren und verhängen?

Vielen Dank für euren Input!


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