Die EVO ist bei Cheb (Gr) Richtung CZ nicht gültig (Allgemeines Forum)

Stoppable3792, Dienstag, 17.03.2026, 22:23 (vor 4 Tagen) @ ffz

Exakt! Und das ist genau mein Argument gegen die DB! Sie nutzt ein deutsches Gesetz, um eine angebliche ausländische Tarifverletzung zu bestrafen. Das ist rechtlich ein unzulässiger Spagat.

Das D-Ticket gilt tariflich nicht „bis zum Bahnhof Schirnding“, sondern bis zur Staatsgrenze „Cheb(Gr)“. Das ist ein geografischer Punkt auf der Landkarte, der hinter Schirnding liegt. In den vier Minuten zwischen 18:19 Uhr und 18:23 Uhr befand sich der Zug physisch noch vor dieser Grenze. Ich war also in diesem Moment mit einem vollumfänglich gültigen Ticket unterwegs.

Im deutschen Recht gibt es keine „antizipierte Beförderungserschleichung“ – man kann nicht dafür bestraft werden, dass man in fünf Minuten vielleicht schwarzfahren wird.


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