Warum man am Ende der Dumme ist (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 17.03.2026, 14:37 (vor 7 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von VT642, Dienstag, 17.03.2026, 14:40

In der Antwort der Schlichtungsstelle sehe ich eine erhebliche Falschauffassung: Dort steht, der Reisende sei davon ausgegangen, mit dem D-Ticket bis Cheb fahren zu können. Sofern Du Dich vor Ort so wie hier im Forum verhalten hast, war Dir jedoch bekannt, dass ab Cheb (Gr) ein Fahrschein zu lösen ist, demnach wolltest du also eben nicht mit dem D-Ticket bis Cheb fahren.

Hast Du denn mal die CD angeschrieben, was sie dazu sagen? Sie sind ja schließlich Beförderer. Außerdem würde ich mir vom Deutschlandtarifverbund bestätigen lassen, dass das Deutschlandticket nicht bis Schirnding, sondern bis zum entsprechenden Grenztarifpunkt gilt. Sollte auf der FN als Ort der Feststellung Schirnding stehen, ist die FN ohnehin nichtig, da du ja durch das personalisierte D-Ticket zweifelsfrei nachweisen kannst, über ein dort gültiges Ticket zu verfügen. Wenn nun die CD bestätigen, dass Bordverkauf möglich ist, würde ich all diese Dokumente sammeln, mich zurücklehnen und warten. Ich sehe keine Grundlage, auf der die DB die FN durchsetzen könnte.


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