EVU! (Allgemeines Forum)

Peter_Schäfer, Dienstag, 30.03.2010, 12:04 (vor 5871 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Peter_Schäfer, Dienstag, 30.03.2010, 12:08

In dem Zusammenhang ist doch Folgendes interessant: Die Bahn umgeht ja im Vertrag mit der LH offensichtlich die Tarifpflicht. Wie weit dürfen denn EBU in solchen besonderen Fällen wie mit der Lufthansa von dem genehmigten Tarifen abweichen (ohne die gleiche Konditionen jedem anzubieten)?


Was ist ein EBU?

Du verstehst Sachen gerne bewusst miss, oder? :) EVU ist natürlich korrekt.
Und ich verstecke ja weder hier noch dort meinen echten Namen, sodass dir der Zusammenhang leicht auffallen dürfte ;-)...
Ob der wiederholte Fehler nun daran liegt, dass ich das B aus EisenBahn irgendwie beim schnellen Tippen im Kopf habe oder ob er sich schlicht durch die Nähe des "V" und des "B" auf der Tastatur erklärt kann ich nicht beantworten, aber ich gelobe Besserung.
Nun sehe ich gerade, dass mir der Fehler hier konsequent passiert, also war ich da schlicht falsch gepolt und hatte die EisenBahn im Kopf, das passiert, wenn man nicht allzu oft zu diesem Thema etwas schreibt und dann doch die Abkürzungen verwendet um nicht fünf mal Eisenbahnverkehrsunternehmen zu schreiben :-).

Das las ich übrigens erst kürzlich in einem anderen Forum, allerdings auch im Zusammenhang mit der Tarifpflicht und weiterhin noch mit §10 AEG und - obwohl nicht zutreffend - §22 PBefG.

Tja, wenn man sich grade in ein Thema eingelesen hat, dann fällt einem das auch hier wieder ein. Und schon dort hatte ich ja erklärt warum ich den §22 PBefG mitzitierte.

Da ich dir leider hier keine PN schicken kann und auch keine E-Mail sehe und ich genau das ablehne, nämlich Foren zu vermischen (sonst könnte ich dir im besagten anderen Forum eine PN schicken), hier ein persönliches Wort:
Ich empfinde es persönlich als Nachtreten, dass du eine kleine Ungenauigkeit in meiner ansonsten sauberen Argumentation dann auch noch in anderen Foren anschwärzt. Zumal ich auch dort ja schon deutlich formuliert habe, dass mir durchaus bewusst ist, dass auch ihr ZuB Leidtragende seid. Und ich habe dir auch nie zum Vorwurf gemacht, dass du anfangs vielleicht nicht ganz exakt Bescheid wusstest, das kann man gar nicht verlangen.
Nichts für ungut
und beste Grüße,
Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum