Was die BB aussagen, ist unwichtig, wenn sie nicht Teil... (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 28.03.2010, 17:53 (vor 5880 Tagen) @ Jogi

gut, die BB, die Du zitierst hast, gelten für die Vertragsparteien, die diese akzeptieren. Im Normalfall also für die DB und der Fahrkartenbesitzer, die beide einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Fahrkarten(ver)kauf ab.

Soweit OK

Ergo gilt auch für diese nach diesen BB gekauften Reservierungen die 15-Minuten-Regel.

OK


Die DB und die LH haben nun aber einen anderen (!) Vertrag abgeschlossen, der nun mal besagt, zwischen Köln und FFM Flughafen sind soundso viele Plätze exklusiv für LH-Kunden freizuhalten sind. Da spielen die BB nur dann eine Rolle, wenn sie Bestandteil des Vertrags sind. Sind sie es nicht, ist also auch die 15-Minuten-Regel hinfällig.

- Kann ich nicht nachvollziehen, da ich als DB-Kunde keinen Vertrag mit LH abgeschlossen habe. Diese Regeln gelten nicht für mich.
- Die Verträge mit LH verstossen offensichtlich gegen die Regeln, die DB mit ihren Kunden abschließt.

Es müßte also schon in den AGBs für den DB-Kunden geregelt sein, daß ich als DB-Kunde keinen Anspruch auf die Plätze des LH-Kontigents habe, bzw. gesonderte Regeln gelten.

Allerdings, kann ein ZUB mir prinzipiell einen Platz verweigern oder zuweisen?
Dann wäre diese Diskussion hier beendet, da eine mögliche Weisungsbefugnis eines Zubs gegenüber den Kunden sicherlich über den anderen Bedingungen stehen würde.

Ich wünschte, daß die DB genauso rigoros die b.c.-Plätze freihalten würde, wie die Plätze für LH-Kunden.

[...]

Dass das nicht das Gelbe vom Ei ist, wurde ja schon ausführlichst diskutiert.

Nein, bei der Bahn stinkt zur Zeit Vieles nach verfaulten Eiern.


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