Reservierter Platz - Was sagen die Beförderungsbedingungen ? (Allgemeines Forum)

Markus-P, Sonntag, 28.03.2010, 18:25 (vor 5882 Tagen) @ Gambrinus


Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich lese in den BB der DB keine weiteren Sonderregelungen bzgl. dieses Airrail-Projekts. Also gibt es für den konkreten Fall doch keine Ausnahme.

Das heißt, es muss ein Reisender den reservierten Platz in Anspruch nehmen, damit die Reservierung nicht verfällt.

Dass die DB mit der Lufthansa andere Verträge oder Regelungen geschlossen hat, muss mich als DB-Fahrgast doch eigentlich gar nicht interessieren. Für den DB-Fahrgast sind doch nur die Beförderungsbedingungen der DB maßgebend und dort ist der Umgang mit vom Reservierer nicht genutzten Sitzplätzen klar geregelt. Oder habe ich hier einen Denkfehler ?

Hi,

ich sehe das vertragsrechtlich etwas anders.

Die Airail-Service Züge haben im betreffenden Abschnitt auch eine "LH-Flugnummer". Die Plätze sind nicht reserviert, sondern werden exklusiv durch die Lufthansa vertrieben.
Die Beförderungsbedingungen der Bahn enden dort, wo der AIRail-Bereich anfängt.

Gruß


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