Genau meine Rede! (owT) (Allgemeines Forum)

Peter_Schäfer, Montag, 29.03.2010, 11:00 (vor 5876 Tagen) @ ICE-T-Fan
bearbeitet von Peter_Schäfer, Montag, 29.03.2010, 11:03

Nein, das ist ganz einfach würde ich sagen, die LH ist kein genehmigtes EBU und darf kein Schienenverkehr anbieten, hat auch keinen genehmigten Tarif. Also kommt der Vertrag auch nicht mit der LH sondern selbstverständlich mit der Bahn zu deren genehmigten Tarif zustande.
So würde ich das auf die Schnelle sehen, aber die grundsätzliche Frage ist interessant, weil es ja offensichtlich Fälle gibt wo sozusagen mittelbar Bahnleistungen angeboten werden. Wie das rechtlich aussieht wäre interessant, ich weiß es nicht. Allerdings im oben beschriebenen Fall, ein Reisender steigt in einen als DB-Zug erkenntlichen Zug ein, bleibe ich bei meiner Meinung. Der Vertrag kommt mit der DB zu stande, geht gar nicht anders, hier dann genau aus dem Grund,dass die LH kein EBU ist und keinen Tarif hat.

Da wäre mal eine Grundsatzentscheidung angebracht, welche BB da jetzt denn nun im Detail gilt und wie der Vertrag zwischen LH und DB geregelt ist.

So oder so ist dieses Vorgehen nur sinnvoll, wenn der Rest des Zuges überlastet ist.

Sobald noch Plätze in Wagen 22ff frei sind, wäre diese Aktion eher sinnlose Verschwendung von Kraft und Ärger.


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