Reservierter Platz - Was sagen die Beförderungsbedingungen ? (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Sonntag, 28.03.2010, 16:19 (vor 5876 Tagen) @ Gambrinus

Der Reservierer hat bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges Anspruch auf diesen Platz, dannach erlischt der Anspruch (und normalerweise auch die Anzeige).


Das sehe ich genau so. Als DB-Fahrgast, der in einen ICE einsteigt, schließe ich doch allein mit der DB einen stillschweigenden Vertrag ab. Grundlage dieses Vertrages sind unter anderem die Beförderungsbedigungen. An die müssen sich doch eigentlich beide Vertragspartner gleichermaßen halten.

Dort heißt es:

Der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz erlischt,
wenn er nicht durch den Reisenden 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof,ab dem die Reservierung erfolgt ist, eingenommen wurde.

Im vorliegenden Fall ist die Lufthansa der "Reservierer". Der oder die Reisende, für die reserviert wurde, sind die LH-Fluggäste. Wenn jetzt aber nun der konkrete Reisende den Platz 15 Minuten nach Abfahrt nicht in Anspruch nimmt, erlischt die Reservierung. Somit ist der Platz frei und es darf sich jeder hinsetzen.

Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich lese in den BB der DB keine weiteren Sonderregelungen bzgl. dieses Airrail-Projekts. Also gibt es für den konkreten Fall doch keine Ausnahme.

Das heißt, es muss ein Reisender den reservierten Platz in Anspruch nehmen sonst verfällt die Reservierung.

Dass die DB mit der Lufthansa andere Verträge oder Regelungen über von LH reservierte Sitzplätze geschlossen hat, muss mich als DB-Fahrgast doch eigentlich gar nicht interessieren. Für den DB-Fahrgast sind doch nur die Beförderungsbedingungen der DB maßgebend und dort ist der Umgang mit vom Reservierer nicht genutzten Sitzplätzen klar geregelt. Oder habe ich hier einen Denkfehler ?

Du hast hier einen Denkfehler, denn die LH-Kunden sind keine DB-Kunden, somit gelten die BB in diesem Fall nicht. Das, was im Vertrag zwischen LH und DB steht, zählt und was dort drin steht, ist hier bereits erwähnt worden.


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