Sammel-AW (Allgemeines Forum)

Jogi, Sonntag, 28.03.2010, 23:48 (vor 5877 Tagen) @ Gambrinus

--> Dann müsste dieser Unterschied (BB und nicht BB-Reservierung) aber auch für den Fahrgast erkennbar sein und in den BB müsste es Verweise auf diese Option geben. Beides ist nicht der Fall, somit muss das den Fahrgast letztlich nicht interessieren.

Wie bereits geschrieben: es kommt auf die Kommunikation an. Ich bin zwei Mal von Karlsruhe bzw. Mannheim bis FFM Flughafen mit so einem LH-ICE gefahren und saß dabei in der Lounge. Beide Male haben mich die Zub gefragt, wie weit ich denn fahren würde.
=> IMO ausreichend kommuniziert, dass ab FLughafen LH-Gäste zusteigen

--> Gut, aber einen Dackel und einen Schäferhund kann man ja rein äußerlich durchaus unterscheiden. Bei den Reservierungsanzeigen ist das nicht der Fall.

Kommunikation mit dem Kunden... :-))
Es müsste also entweder eine Durchsage kommen, es muss im "Ihr Reiseplan" stehen oder sonst was, dann wäre das alles eigentlich kein Problem. Oder bin da grad auf dem falschen Dampfer?

Und die DB (Discobesitzer *g*) sagt nun mal, Normalsterbliche dürfen auf der KRM nicht mittanzen.

--> Da gibt es dann aber auch keinen Vertrag, wo drinsteht, dass ich unter diesen oder jenen Umständen doch wo reindarf.

Aber ein Hausrecht des Besitzers, der sagt hier darfst du sein, aber da darfst du nicht rein.
Und der "Mieter" sagt eben, in meinen Bereich sollen nur meine Gäste sitzen, die sich mit einer LH-Karte ausweisen können. Dafür kriegst du, lieber "Vermieter", einen Betrag.
Um im Discobild zu bleiben: Ludwig Huber will in so einer Zappelbude seinen Geburtstag feiern und mietet sich einen Nebenraum, der sonst öffentlich zugänglich ist. Er verhandelt mit dem Discobesitzer Machmut Hehdorn einen Vertrag aus, dass nur Leute dort reinkommen dürfen mit einer LH-Einladungskarte. Das kann der Besitzer problemlos machen.

Leider nein, denn wie geschrieben ist eine Fahrkarte lediglich ein Optionsschein, dass man von A nach B transport wird. Wie das erfolgt, ist so gesehen sekundär, solange man es unverletzt übersteht.

--> Das ist wohl so, aber man kann ja auch sekundäre Rechte verletzen. Wie gesagt, bin kein Rechtsexperte. Ich glaube aber auch, dass in einem Rechtsstreit ja auch die Frage aufgeworfen wird, worin denn der Schaden des anderen besteht.

Ein nachhaltiger Schaden dürfte dabei keinem Reisenden entstehen. Der schlimmste Fall, den ich mir vorstellen kann, wäre, jemand klappt zusammen, da der restliche Zug übervoll ist und muss ins Krankenhaus. Da kommt's dann auf die drei Parteien (DB, LH, Geschädigte(r)) an, ob es wirklich zu einem Verfahren kommt. Aber das ist mir alles zu hypothetisch.

Wenn kein einziger Fluggast da ist, entsteht der LH ja eigentlich auch gar kein Schaden, oder ? Sowas nennt man wohl Vergleich, oder ?

Wie man's nimmt: Mal rein praktisch gedacht, juckt es die Lufthansa wohl nicht wirklich, ob dort bei freien Plätzen jemand sitzen würde, der kein LH-Kunde ist. Aber sieh's mal so: der Kondor zahlt einen wohl recht guten Preis, der über den durchschnittlichen Einnahmen der KRM-Fahrgäste liegen muss, dafür, dass ein gewisse Zahl an Plätzen freibleibt. Und für dieses Geld will sie (verständlicherweise) die verlangte Gegenleistung sehen. Das ist halt wirtschaftlich gedacht. Finde ich auch schei**, aber es ist für mich verständlich.

Bei dem Beispiel mit dem Autoverleiher setzt die DB wohl die Ansprüche der LH durch, quasi als Erfüllungsgehilfe

Na ja, der Vergleich war wegen der Figurenkonstellation schon unpassend. Aber meine Hundevergleich war ja eigentlich auch für die Katz'... ;)

Hm, schon wieder so viel Text.
Na ja, aber ich glaube, zum Thema AiRail-Plätze ist jetzt alles gesagt.

Gute Nacht & einen guten Start in die neue Woche,
Jogi


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