Sammel-AW (Allgemeines Forum)

Gambrinus, Sonntag, 28.03.2010, 23:10 (vor 5876 Tagen) @ Jogi

Nochmals Hallo Gambrinus,
Hallo Graukärtchenfahrer

da ihr ja ziemlich ähnliches geschrieben habt, hier eine Sammelantwort.

[Im DB-LH-Vertrag] spielen die BB nur dann eine Rolle, wenn sie Bestandteil des Vertrags sind. Sind sie es nicht, ist also auch die 15-Minuten-Regel hinfällig. >

--> Ok, aber im umgekehrten Fall ist ja der LH-DB-Vertrag auch nicht Bestandteil der BB. Das heißt, dass Regelungen, die darin stehen, doch dann wiederum auch für den DB-Fahrgast hinfällig sein müssten.

Theoretisch ja, aber auf den praktischen Fall bezogen ist das bedeutungslos.
Was besagen die BB? Sinngemäß wird man mit einer Fahrkarte vertragsgemäß von A nach B gefahren. Als "Zusatzleistung" werden nach der BB Reservierungen angeboten. Ein Bestandteil davon ist die 15-min-Regel. Diese gilt dann aber natürlich auch nur für nach den BB getätigten Reservierung.

--> Dann müsste dieser Unterschied (BB und nicht BB-Reservierung) aber auch für den Fahrgast erkennbar sein und in den BB müsste es Verweise auf diese Option geben. Beides ist nicht der Fall, somit muss das den Fahrgast letztlich nicht interessieren.


Somit ist der Knackpunkt, ob die LH-Reservierungen auch nach den (für den "normalen" Fahrgasten geltenden) BB getätigt wurden. Wurden sie es nicht (was ja wegen des DB-LH-Vertrages wohl so ist), ist auch diese 15-Minuten-Regel dafür hinfällig. Deswegen darf man sich auch nach Ablauf der 15 min nicht hinsetzen.
Es sind also quasi zwei verschiedene Reservierungen.
(Als blöder Vergleich: einmal ist es ein Dackel (von mir aus LH-Reservierung) und das andere Mal ist es ein Schäferhund (Reserv. nach BB), aber beides wird unter Hunden (Sitzplatzreservierung im Fernverkehr) einsortiert.)

--> Gut, aber einen Dackel und einen Schäferhund kann man ja rein äußerlich durchaus unterscheiden. Bei den Reservierungsanzeigen ist das nicht der Fall.

Das gleiche Ergebnis wäre es natürlich auch, wenn die DB die BB zwar als Bestandteil festschreibt, aber auf die 15-Minutenregel von sich aus verzichtet. Kann sie ja machen, wenn sie lustig ist...> --> Ist unstrittig, aber wie Du ja schreibst, nicht der Fall.

Wo schrieb ich denn das? *kopfkratz* Mein Zitat bezieht sich auf den LH-DB-Vertrag.

--> Missverständnis, ich dachte, Du hättest geschrieben, die DB könnte in ihren BB auf die 15-Min.-Regel verzichten.

Ich kenne den DB-LH-Vertrag nicht, aber wenn sich die DB dazu verpflichtet, Sitze für die LH freizuhalten, darf sie das dank ihres Hausrechtes.

Sozusagen das "Türsteher"-Grundprinzip: auch wenn man erstmal in der Disco (im ICE) ist, darf man auch nicht per sè in jeden Raum, sei es aus "Nur für Personal"-Gründen oder weil in dem Raum z.B. eine private Feier, also z.B. eine LH-onfloor-Dancenight ;), stattfindet, außer man hat eine Einladung dafür.
Und die DB (Discobesitzer *g*) sagt nun mal, Normalsterbliche dürfen auf der KRM nicht mittanzen.


--> Da gibt es dann aber auch keinen Vertrag, wo drinsteht, dass ich unter diesen oder jenen Umständen doch wo reindarf.

Demnach laufen also zwei Verträge parallel. Und solange der eine den anderen nicht einschränkt, ist es halt so, dass auch bei Überbelegung des restlichen Zuges die LH-Plätze freibleiben. [...]

--> Also das mit der Nicht-Einschränkung würde ich anzweifeln. Der FG hat ja ggf. dadurch, dass er im Extremfall keinen anderen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann eventuell so etwas wie einen unechten Vermögensschaden.

Leider nein, denn wie geschrieben ist eine Fahrkarte lediglich ein Optionsschein, dass man von A nach B transport wird. Wie das erfolgt, ist so gesehen sekundär, solange man es unverletzt übersteht.


--> Das ist wohl so, aber man kann ja auch sekundäre Rechte verletzen. Wie gesagt, bin kein Rechtsexperte. Ich glaube aber auch, dass in einem Rechtsstreit ja auch die Frage aufgeworfen wird, worin denn der Schaden des anderen besteht. Wenn kein einziger Fluggast da ist, entsteht der LH ja eigentlich auch gar kein Schaden, oder ? Sowas nennt man wohl Vergleich, oder ?


Bei dem Beispiel mit dem Autoverleiher setzt die DB wohl die Ansprüche der LH durch, quasi als Erfüllungsgehilfe


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum