Was die BB aussagen, ist unwichtig, wenn sie nicht Teil... (Allgemeines Forum)

Gambrinus, Sonntag, 28.03.2010, 18:04 (vor 5877 Tagen) @ Jogi

Hallo Jogi,

gut, die BB, die Du zitierst hast, gelten für die Vertragsparteien, die diese akzeptieren. Im Normalfall also für die DB und der Fahrkartenbesitzer, die beide einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Fahrkarten(ver)kauf ab.
Ergo gilt auch für diese nach diesen BB gekauften Reservierungen die 15-Minuten-Regel.
--> Einverstanden

Die DB und die LH haben nun aber einen anderen (!) Vertrag abgeschlossen, der nun mal besagt, zwischen Köln und FFM Flughafen sind soundso viele Plätze exklusiv für LH-Kunden freizuhalten sind. Da spielen die BB nur dann eine Rolle, wenn sie Bestandteil des Vertrags sind. Sind sie es nicht, ist also auch die 15-Minuten-Regel hinfällig. > --> Ok, aber im umgekehrten Fall ist ja der LH-DB-Vertrag auch nicht Bestandteil der BB. Das heißt, dass Regelungen, die darin stehen, doch dann wiederum auch für den DB-Fahrgast hinfällig sein müssten.

Das gleiche Ergebnis wäre es natürlich auch, wenn die DB die BB zwar als Bestandteil festschreibt, aber auf die 15-Minutenregel von sich aus verzichtet. Kann sie ja machen, wenn sie lustig ist...> --> Ist unstrittig, aber wie Du ja schreibst, nicht der Fall.

Demnach laufen also zwei Verträge parallel. Und solange der eine den anderen nicht einschränkt, ist es halt so, dass auch bei Überbelegung des restlichen Zuges die LH-Plätze freibleiben. Da beißt die Maus keinen Faden ab ;)-->

Also das mit der Nicht-Einschränkung würde ich anzweifeln. Der FG hat ja ggf. dadurch, dass er im Extremfall keinen anderen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann eventuell so etwas wie einen unechten Vermögensschaden.


Dass das nicht das Gelbe vom Ei ist, wurde ja schon ausführlichst diskutiert.

Ich kenne mich im Vertragsrecht nicht so gut aus, mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass der FG dann entweder nicht gezwungen werden kann, den Platz freizugeben bzw. Anspruch auf Entschädigung hätte, wenn ihm durch einen Einschränkung seiner Rechte aufgrund eines anderen Vertrages ein Schaden entstehen würde. Ist das so ?

Stell Dir mal folgenden Fall vor:

Ein Autohersteller schließt mit mir einen Vertrag, dass ich für einen Betrag x zehn seiner Autos bekomme, ich die zwei Jahre lang verleihen darf. Bestandteil unseres Vertrages ist allerdings, dass die Autos nur in Deutschland bewegt werden dürfen. Der Hersteller hat dabei das Recht, mir eines dieser Autos sofort abzunehmen, wenn er es im Ausland antrifft. Wir beide unterschreiben den Vertrag. Ich verleihe eines der Autos an Dich. In unserem Vertrag steht aber nichts von der Deutschland-Einschränkung. Du fährst damit ins Ausland. Der Hersteller findet dort sein Auto und will es Dir wegnehmen. Du gibst es aber nicht heraus und bestehst auf Vertrag zwischen uns. Oder Du gibst es raus, es entsteht ein Schaden für Dich, den Du bei mir einklagen willst. Das müsste doch dann auch funktionieren, oder ?

Herzlichst, Jogi

Gruß, Gambrinus !


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