Was die BB aussagen, ist unwichtig, wenn sie nicht Teil... (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 29.03.2010, 20:37 (vor 5875 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Allerdings, kann ein ZUB mir prinzipiell einen Platz verweigern oder zuweisen?

Das kann er. Steht in der EVO §13, Absatz 1, Satz 4 (der gefettete Satz): "Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. (...)"

Dann wäre diese Diskussion hier beendet, da eine mögliche Weisungsbefugnis eines Zubs gegenüber den Kunden sicherlich über den anderen Bedingungen stehen würde.

Gut, dann beenden wir sie hier.

Ich wünschte, daß die DB genauso rigoros die b.c.-Plätze freihalten würde, wie die Plätze für LH-Kunden.

Das wollen die Reisenden doch gar nicht. Ich schrieb schon mehrfach, daß meine Hinweise/Aufforderungen zum b.c-Bereich stets in sinnlose Diskussionen ausartete, die zu 99% von anderen Reisenden angezettelt wurden. Mittlerweile habe ich andere Lösungen für mich gefunden, bei denen der Statuskunde und auch die DB gut wegkommt und ich keine sinnlosen Diskussionen mehr führen muß. Das schönste ist: es steht sogar in den BB Bahn, so daß meine Chefs auch nicht gegen mich ankommen. :-)


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