Was die BB aussagen, ist unwichtig, wenn sie nicht Teil... (Allgemeines Forum)

Jogi, Sonntag, 28.03.2010, 17:33 (vor 5876 Tagen) @ Gambrinus
bearbeitet von Jogi, Sonntag, 28.03.2010, 17:34

... des Vertrages sind.

Hallo Gambrinus,

Mir geht es in der Diskussion auch gar nicht darum Recht zu haben, sondern darum, was in den Beförderungsbedingungen, die ich zitiert habe, steht.

Solange ich keinen klaren Anhaltspunkt habe, dass meine Sicht der Dinge falsch ist, bleibe ich auch dabei. Ich würde mir wünschen, erstmal nur diesen Aspekt zu diskutieren.

gut, die BB, die Du zitierst hast, gelten für die Vertragsparteien, die diese akzeptieren. Im Normalfall also für die DB und der Fahrkartenbesitzer, die beide einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Fahrkarten(ver)kauf ab.
Ergo gilt auch für diese nach diesen BB gekauften Reservierungen die 15-Minuten-Regel.

Die DB und die LH haben nun aber einen anderen (!) Vertrag abgeschlossen, der nun mal besagt, zwischen Köln und FFM Flughafen sind soundso viele Plätze exklusiv für LH-Kunden freizuhalten sind. Da spielen die BB nur dann eine Rolle, wenn sie Bestandteil des Vertrags sind. Sind sie es nicht, ist also auch die 15-Minuten-Regel hinfällig.
Das gleiche Ergebnis wäre es natürlich auch, wenn die DB die BB zwar als Bestandteil festschreibt, aber auf die 15-Minutenregel von sich aus verzichtet. Kann sie ja machen, wenn sie lustig ist...

Demnach laufen also zwei Verträge parallel. Und solange der eine den anderen nicht einschränkt, ist es halt so, dass auch bei Überbelegung des restlichen Zuges die LH-Plätze freibleiben. Da beißt die Maus keinen Faden ab ;)

Dass das nicht das Gelbe vom Ei ist, wurde ja schon ausführlichst diskutiert.

Herzlichst, Jogi


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