Auf Signalstellung achten (Aktueller Betrieb)

Knochendochen, Montag, 30.09.2024, 12:10 (vor 12 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Knochendochen, Montag, 30.09.2024, 12:11

Wenn 20 Leute zu spät mit der Straßenbahn ankommen ist es auch ein "systemisches Versagen", trotzdem hast du keinen Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung. Und auch hier in dem Fall nicht, denn es hätten ja alle problemlos mit dem Zug fahren können, wenn sie sich nicht selbst entschieden hätten eine Abfahrt des Zuges ohne sie zu riskieren.

Moment mal, niemand hat "entschieden, eine Abfahrt des Zuges ohne sie zu riskieren". Die - möglicherweise im Umgang mit der DB nicht so erfahrenen - Fahrgäste haben die Information des Verkehrsunternehmens über die Verspätete Abfahrtszeit zur Kenntnis genommen und entschieden, die "gewonnene" Zeit anderweitig sinnvoll zu nutzen - sei es mit einem Besuch beim Bäcker oder dem Sonnen am Bahnsteig. Dass die Prognosen der DB oft nicht verlässlich sind, das wissen vielleicht wir hier im Forum, aber der "normale" Fahrgast verlässt sich darauf, und kann sich auch mit Recht darauf verlassen. Natürlich hätte man ein Verpassen des Zuges vermieden können, indem man sich nicht auf die Prognose verlässt, was auch sicherlich sinnvoll gewesen wäre, aber man kann sich halt als Verkehrsunternehmen nicht darauf verlassen, dass die Kunden dieses Wissen haben, und muss Kulant sein, wenn einzelne Fahrgäste den Zug aufgrund der eigenen Fehlinformation nicht mehr bekommen.

Der Hinweis auf "systemisches Versagen" meinerseits war angelehnt auf die Nachweisführung an der Information. Wenn mehrere Leute unabhängig voneinander das Gleiche Problem haben, liegt es nahe, dass der Fehler bahnseitig war, und nicht ein einzelner irgendwas vermasselt hat.


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