SAT vs. TAV (Aktueller Betrieb)

VT642, Dienstag, 26.07.2022, 13:11 (vor 633 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von VT642, Dienstag, 26.07.2022, 13:12

Man möge mich berichtigen, meines Wissens nach ist

SAT die Selbstabfertigung durch Triebfahrzeugführer, war/ist z.B. bei der S-Bahn Berlin sowie zahlreichen Nahverkehrslinien, welche mit älteren Fahrzeugen (z.B. VT628) bedient werden, der Standard und erfordert ein Einsehen des gesamten Zuges durch den Triebfahrzeugführer, um möglicherweise eingeklemmte Personen zu erkennen. Bei der S-Bahn Berlin sorgte dieses Verfahren für Kritik, da die Triebfahrzeugführer teilweise aussteigen und auf den Bahnsteig gehen mussten, um den Zug einsehen zu können. Mittlerweile wurde eine Videoüberwachung mit Übertragung in den Führerstand nachgerüstet, sodass die Abfertigung von dort erfolgen kann.

TAV das technikbasierte Abfertigungsverfahren, wobei die zentrale Rolle den in den Türbereichen verbauten Überwachungseinrichtungen zukommt, welche sicherstellen, dass die Türen ordnungsgemäß schließen und nichts eingeklemmt ist. Die meisten modernen Nahverkehrstriebwagen verfügen darüber, so auch Twindexx in den verschiedensten Varianten und damit auch der IC2. Anders als beim SAT ist eine visuelle Prüfung durch den Triebfahrzeugführer beim TAV m.W. nicht unbedingt erforderlich, solang das Fahrzeug eine entsprechende "Grünschleife" gibt.

Beide Verfahren haben gemein, dass es keinen Zugbegleiter für deren Durchführung braucht.


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