Sicherlich nicht (Allgemeines Forum)

Henrik, Freitag, 20.07.2012, 14:33 (vor 5009 Tagen) @ Reisender

Wer manipuliert absichtlich etc.

Das sind ganz schön heftige Anschuldigungen, Unterstellungen.
Das ist rechtlich relevant, dafür kommt man hinter Gitter....

Welcher Straftatbestand soll da erfüllt sein? Ein Kollektivorgan ist nicht beleidigungsfähig. Außerdem kommt gerade in der politischen Auseinandersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit besondere Bedeutung zu!

Ich dachte da weder an "Beleidigung" noch an "Meinungsfreiheit" bzw. Einschränkung dieser.

Ich hab nochmal beim Zitat die drei zuvor stehenden Worte hinzugefügt.
Die im Raum stehende nebelöse These war, dass ein unbeschriebener Personenkreis B Berechnungen drastisch derart manipuliert, dass ein unbeschriebener Personenkreis A daraus sehr deutliche Vorteile hätte.
Da Personenkreis B einen sehr großen Ruf zu verlieren hätte, nebst Aufträgen etc. bei Auffliegen des Ganzen,
läge es nahe, dass diesbezüglich auch Geld geflossen worden wäre (strafrechtlich gar nicht mal notwendig).
Das ist strafrechtlich relevant, sehr deutlich.

Im Rahmen eines solchen Projektes können natürlich Projektferne Leute alles mögliche behaupten,
bei den am Projekt beteiligten Partnern, Auftragnehmern & -gebern sieht das anders aus.
Wenn ein beauftragtes Verkehrsplanungsbüro Verkehrsprognosen erstellt, dann sollte das Hand & Fuß haben und nachprüfbar sein (die Methoden & Grundlagenzellen sind ja eh bekannt),
ansonsten kann es eben gewisse, auch rechtliche Folgen haben.


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