rechtliche vs. politische Verpflichtung (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Mittwoch, 18.07.2012, 17:58 (vor 5011 Tagen) @ Henrik

Und? Kannst du denn sicher ausschließen, dass durch ein Planfeststellungsbeschluss Bindungswirkung bezüglich eines Betriebsprogramms auf Bund oder DB oder Land ausgeübt wird?


Inwiefern sollte das vorliegen?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Man muss hier zwischen der rechtlichen und der politischen Verpflichtung unterscheiden. Die rechtliche Problematik wollte ich hier eigentlich gar nicht vertieft diskutieren, weil ich davon ausgegangen bin, dass dies hier mangels Kenntnis vom genauen Inhalt der in dieser Sache ergangenen Bescheide ohnehin nicht möglich ist. Politisch ist das jedoch schon ein Problem, wenn man zuerst einen Regionalbahnhof verspricht, um sich Zustimmung für das Gesamtprojekt zu sichern, von diesem Versprechen aber anschließend nichts mehr wissen will. Zwar kann die Einhaltung politischer Versprechen natürlich nicht mit einer Klage erreicht werden, möglicherweise will das Landratsamt mit der Klage ja aber auch nur politischen Druck ausüben.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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