PFB möglicherweise nichtig (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Mittwoch, 18.07.2012, 19:02 (vor 5011 Tagen) @ Henrik

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Wenn ich es richtig sehe, dann will das Landratsamt Ilm-Kreis mit der besagten Klage erreichen, dass der Regionalbahnhof auf der Schnellfahrstrecke wie ursprünglich geplant gebaut wird. Wie der Klageantrag genau lautet wissen wir nicht. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass damit beantragt wird, dass der Vorhabenträger zu einem bestimmten Betriebskonzept hinsichtlich dieses Bahnhofes verpflichtet wird. Denn eine derartige Klage wäre wohl kaum aussichtsreich.

Sicherlich wird das Landratsamt Ilm-Kreis auch die Hoffnung, dass an diesem Bahnhof, wenn er denn doch gebaut wird, irgendwann einmal auch Züge halten werden. Dies ließe sich rechtlich aber vermutlich nur erreichen, wenn im besagten Klageverfahren ein entsprechender Vergleich zustande kommt. Rechtlich belanglos ist die Sache mit der geänderten Planung jedenfalls nicht. Wenn dies als Verfahrensfehler zu werten ist, dann wäre der Planfeststellungsbeschluss möglicherweise nichtig. Denn dürfte auf der Strecke überhaupt nichts gebaut und auch nichts genutzt werden.

Aber wie bereits gesagt ohne genaue Kenntnis der ergangenen Bescheide und des genauen Ablaufs des Planungsverfahrens erübrigt sich eigentlich jede weitere Einschätzung hierzu.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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