PFB nicht nichtig (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 19.07.2012, 17:40 (vor 5011 Tagen) @ Reisender

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Wenn ich es richtig sehe, dann will das Landratsamt Ilm-Kreis mit der besagten Klage erreichen, dass der Regionalbahnhof auf der Schnellfahrstrecke wie ursprünglich geplant gebaut wird. Wie der Klageantrag genau lautet wissen wir nicht.

Das wissen sie ja selbst auch noch nicht.^^
Bislang lautet die Klageschrift "Wir klagen an. - Begründung folgt."

Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass damit beantragt wird, dass der Vorhabenträger zu einem bestimmten Betriebskonzept hinsichtlich dieses Bahnhofes verpflichtet wird. Denn eine derartige Klage wäre wohl kaum aussichtsreich.

ja. zumal die Vorhabenträgerin kein EVU ist.
und die DB AG nicht zu einem unwirtschaftlichen Halt gezwungen werden kann.

Sicherlich wird das Landratsamt Ilm-Kreis auch die Hoffnung haben, dass an diesem Bahnhof, wenn er denn doch gebaut wird, irgendwann einmal auch Züge halten werden. Dies ließe sich rechtlich aber vermutlich nur erreichen, wenn im besagten Klageverfahren ein entsprechender Vergleich zustande kommt.

halte ich genauso für aussichtslos.
Das ließe sich einfach nur politisch erreichen, am ehesten über die Landesebene.

Rechtlich belanglos ist die Sache mit der geänderten Planung jedenfalls nicht. Wenn dies als Verfahrensfehler zu werten ist, dann wäre der Planfeststellungsbeschluss möglicherweise nichtig. Denn dürfte auf der Strecke überhaupt nichts gebaut und auch nichts genutzt werden.

Nein.
Davon ist überhaupt nicht auszugehen.
Selbst wenn sich ein Verfahrensfehler diesbezüglich herausstellen sollte, wäre dieses im Ergebnis ohne Auswirkung.
Denn die Planänderung würde sich im Ergebnis auf die Entscheidung über das Vorhaben nicht auswirken.
Das NBS-Projekt ist auch ohne diese NV-Linie wirtschaftlich.
Und mit dieser Planänderung, der Kostenminderung durch Verzicht auf die Bauwerke ja sogar noch wirtschaftlicher.
Die Auswirkungen auf die Umwelt sind logischerweise auch erheblich geringer.

Aber wie bereits gesagt ohne genaue Kenntnis der ergangenen Bescheide und des genauen Ablaufs des Planungsverfahrens erübrigt sich eigentlich jede weitere Einschätzung hierzu.

die kannst Du alle innerhalb von einigen Minuten durchlesen - das ist kein Problem.


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