PFV & Betriebsprogramme (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 18.07.2012, 16:55 (vor 5011 Tagen) @ Benjamin.Keller

Und? Kannst du denn sicher ausschließen, dass durch ein Planfeststellungsbeschluss Bindungswirkung bezüglich eines Betriebsprogramms auf Bund oder DB oder Land ausgeübt wird?

Inwiefern sollte das vorliegen?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Bauvorhabenträgerin im Rahmen des PFV hier bei der Bahn ist i.d.R. kein EVU, sondern EIU, z.B. die DB ProjektBau GmbH.

Natürlich können Absprachen, gar Verträge abseits vom PFV zwischen Institutionen und Unternehmen geschlossen werden - das ist aber nicht Teil der Planfeststellungsbeschlüsse.


Könntest Du denn sicher ausschließen, dass in Überlegung stehender Betriebsprogramme zur Zeiten des Planfeststellungsverfahren nicht mehr Bestand haben zur Zeit der Inbetriebnahme? ^^


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