rechtliches vs. politisches Handeln (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 19.07.2012, 17:04 (vor 5010 Tagen) @ Reisender

Und? Kannst du denn sicher ausschließen, dass durch ein Planfeststellungsbeschluss Bindungswirkung bezüglich eines Betriebsprogramms auf Bund oder DB oder Land ausgeübt wird?

Inwiefern sollte das vorliegen?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Man muss hier zwischen der rechtlichen und der politischen Verpflichtung unterscheiden. Die rechtliche Problematik wollte ich hier eigentlich gar nicht vertieft diskutieren, weil ich davon ausgegangen bin, dass dies hier mangels Kenntnis vom genauen Inhalt der in dieser Sache ergangenen Bescheide ohnehin nicht möglich ist.

Entgegengesetzt.
Genau die rechtliche Situation ist ganz genau im Detail möglich zu vertiefen.
Sämtliche Gesetzestexte sind bekannt, Planfeststellungsverfahren & -beschlüsse lagen aus und wurden veröffentlicht, inkl. der Planänderungen.

Politisch ist das jedoch schon ein Problem, wenn man zuerst einen Regionalbahnhof verspricht, um sich Zustimmung für das Gesamtprojekt zu sichern, von diesem Versprechen aber anschließend nichts mehr wissen will.

Die Bahn wäre im Zweifel weder auf die Zustimmung des Bundeslandes noch des Landkreises angewiesen.
Ja, Thüringen forderte im Rahmen des ROV einen IR-Halt im Raum Ilmenau - doch dass sich dieser dort lohnen würde, darauf kam die Bahn auch selbst.
Jahre später nahm nicht nur das Bundesland Thüringen abstand von den Plänen eines Nahverkehrs auf der Strecke, sondern auch die Stadt Ilmenau selbst hatte sich gegen den Halt Wümbach ausgesprochen.
Später nahm dann die DB den Antrag auf bauliche Anlagen für eine Station Ilmenau bzw. Wümbach zurück.

Wer will jetzt wovon nichts mehr wissen?

Zwar kann die Einhaltung politischer Versprechen natürlich nicht mit einer Klage erreicht werden, möglicherweise will das Landratsamt mit der Klage ja aber auch nur politischen Druck ausüben.

.....oder die frisch gewählte fesche Landrätin will sich einfach nur profilieren.


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