PFV & Betriebsprogramme (Allgemeines Forum)

Benjamin.Keller, Mittwoch, 18.07.2012, 22:19 (vor 5013 Tagen) @ Henrik

Inwiefern sollte das vorliegen?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren,
der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung.
Sie kann die Nutzung einschränken, sie beschreiben, beschränken - aber nicht sie verpflichten (z.B. Nachtflugverbot).
Es muss nicht gebaut & anschließend betrieben werden.

Bauvorhabenträgerin im Rahmen des PFV hier bei der Bahn ist i.d.R. kein EVU, sondern EIU, z.B. die DB ProjektBau GmbH.

Natürlich können Absprachen, gar Verträge abseits vom PFV zwischen Institutionen und Unternehmen geschlossen werden - das ist aber nicht Teil der Planfeststellungsbeschlüsse.

Zunächst mal danke für deine Antwort. Ich hätte mir vorstellen können, dass die Anbindung der Region mittels eines IRs in die Abwägung eingeht, und dann auch entsprechend gewährleistet werden muss.


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