Rechtskraftwirkung entscheidend (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Freitag, 20.07.2012, 07:23 (vor 5012 Tagen) @ Henrik

ja, das ist schon klar. ;)
Datum und Absender muss auch mit rauf. ^^

Ein Datum ist auf einer Klageschrift gerade nicht zwingend erforderlich, weil dies für die Rechtskraftwirkung bedeutungslos ist. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Klageerhebung schließlich nicht aus Jux und Tollerei genau festgelegt und dabei genau zwischen Muss- und Soll-Anforderungen unterschieden.

Das ganze hat vielmehr einen wichtigen Hintergrund: die Rechtskraft. Wenn später ein klageabweisendes Urteil geht muss nämlich klar sein über was jetzt genau entschieden wurde, da einer neuen Klage über den gleichen Streitgegenstand dann die Rechtskraftwirkung dieses Urteils entgegensteht. Erfüllt die Klageschrift indessen schon die zwingenden formalen Anforderungen nicht, dann weiß auch das Gericht nicht über was es eigentlich genau entscheiden soll. Nur deshalb ist eine solche Klage unwirksam.

--
[image]

Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum