Es geht um den Gleisrückbau nicht um die 21 Promille (Allgemeines Forum)

ThomasK, Sonntag, 10.02.2019, 13:38 (vor 1902 Tagen) @ ICE-TD

Und das wäre anders beim Nachschieben? Nachschieben heißt ungekuppelt mit Hg 60 km/h, das würde schon mal behindern. Da aber Heigenbrücken zum Absetzen der nachschiebenden Lok wegfällt müsste gekuppelt geschoben werden, das heißt man muß anhalten zum kuppeln der Schiebelok und nochmal im nächsten Bahnhof zum Abhängen, dazu kommt noch Bremsprobe, Schluß umstecken, ändern Bremszettel.... Das wäre auf einem kurzen Streckenabschnitt völlig unpraktikabel und würde andere Züge noch mehr aufhalten, da würde man besser mit Schublok oder mit Vorspannlok von einem größeren Bahnhof (Aschaffenburg) bis zum nächsten größeren Bahnhof fahren.


Das Nachschieben bezog sich auf die bisherige Betriebsführung, wo von Laufach bis Heigenbrücken nachgeschoben wurde.

Ich bezog mich jetzt auf den Umstand, dass man - wenn man die Argumentation der DB Netz zugrunde legt - dass der Zwangspunkt der 21 Promille bei der neuen Trassierung unumgänglich sei, man alternativ bei der neuen Trasse nicht zwischen Aschaffenburg und Wiesthal mit Doppeltraktion (Vorspann) fährt, sondern nur zwischen Laufach und Wiesthal mit Doppeltraktion (Vorspann).

Dass man aufgrund sehr hoher Sprungkosten keinen dreigleisigen Tunnel Heigenbrücken baut, um weiter zwischen Laufach und Heigenbrücken nachzuschieben, hatte ich bereits vorher zugestanden.

Es ging jetzt - sofern die 21 Promille unabänderlich sind, nur noch darum, ob man ab Laufach oder Aschaffenburg oder Frankfurt (Main) Ost mit Vorspann fährt.

Wenn man aber ab Laufach mit Vorspann fährt, dann darf man eben die Gleise nicht abbauen.

Der andere Punkt bezog sich auf den Abbau des Überholgleises in Hösbach.

Aber danke für die konstruktive Nachfrage, dann ist dieser Punkt auch geklärt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum