Selber schuld (Allgemeines Forum)

ThomasK, Samstag, 09.02.2019, 11:33 (vor 1897 Tagen) @ BGSMH

Da sage ich knallhart:

Wenn die Leute ihren Arsch nicht hochbekommen und die Planfeststellungsunterlagen, die 30 Tage öffentlich ausliegen, nicht SELBST prüfen, dann sollen sie hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, gefälligst ihre Klappe halten.


Der Rückbau der Gleisanlagen in Hösbach und Laufach war seit der Planfeststellung öffentlich.

Die Deutsche Bahn hatte sogar WIEDERHOLT auf den Rückbau der Gleisanlagen hingewiesen.

Das betrifft sowohl Hösbach (PFA 5) als auch Laufach (PFA 3):

https://www.hanau-nantenbach.de/service/aktuelles/meldung/neuer-haltepunkt-hoesbach-bau...

https://www.hanau-nantenbach.de/files/downloads/Bahn_Ausbaustrecke_Hanau-Nantenbach_18_...


Die Einwendungsfrist endet erst 2 Wochen nach der öffentlichen Planauslegung.


___________


Fazit: Wer noch nicht einmal die grundlegenden Dinge im Eisenbahnrecht beherrscht, darf sich jetzt nicht beklagen, wenn er die Doppeltraktion bei den Güterzügen jetzt nicht nur ab Laufach, sondern sogar bereits ab Aschaffenburg oder gar Frankfurt (Main) Ost fahren muss, was logischerweise ins Geld geht.


Selber schuld, kann ich da nur sagen.

Dass man der DB Netz auf die Finger schauen muss, sollte sich doch inzwischen so ganz allmählich herumgesprochen haben.


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