über Einspruch und Tempolimit. (Aktueller Betrieb)

AlbertP, Ulm, Freitag, 11.03.2022, 14:09 (vor 1491 Tagen) @ JanZ

Kann sein, dass es in der Schweiz "Einsprache" heißt. Gerade im Recht sind da einige Ausdrücke anders.

Laut https://de.wiktionary.org/wiki/Einspruch (unter "Synonyme") ist Einsprache schweizerisch/österreichisch. Allerdings heißt es auf Niederländisch "inspraak", und damit ist für Oscar und mich die Bedeutung schon deutlich.


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