Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text! (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Dienstag, 01.01.2019, 17:29 (vor 1904 Tagen) @ arno50

Du solltest wenigstens anerkennen, dass eine andere Interpretation als Deine eigene durchaus möglich ist. Offensichtlich bist Du mit Deiner Auslegung hier klar in der Minderheit und man kann der DB wohl keinen Vorwurf machen, wenn sie ebenfalls die Mehrheitsmeinung vertritt. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann gibt es den Rechtsweg, aber hier führt eine weitere Diskussion zu nichts.


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