Dann mal andersrum... (Fahrkarten und Angebote)

sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 22:59 (vor 1906 Tagen) @ Merry Mary
bearbeitet von sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:00

Das ist eben genau der Punkt ;)

Aufhebung der Zugbindung ist in den Beförderungsbedingungen immer inklusive Aufhebung der Streckenbindung vorgesehen, und zwar nur mit der Aussage "Beträgt die Verspätung am Zielort 20 min oder mehr".

Wird ein Anschluss verpasst, ist auch meiner Meinung die Verspätung am Zielort 20 min oder mehr, da der Zielort unter Beachtung der Zugbindung ja gar nicht mehr erreicht werden kann.

Die Auslegung, dass nur der nächste Zug genutzt werden darf, führt eben genau zu diesen Effekten, die ich oben beschrieben habe -- und somit sollte auch klar sein, wie eine vernünftige Auslegung nach Treu und Glauben (§ 157, 133 BGB) aussieht ;)


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