Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 31.12.2018, 11:58 (vor 1905 Tagen) @ Frecciarossa

Es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung.


Schade, dass ihr auch nach zig Postings nicht in der Lage seid, eine stichhaltige Begründung zu liefern.

Weil es kein Anspruch gibt die vor der Fahrt aufzuheben, erst wenn der Zug verpasst wurde, wird die Zugbindung aufgehoben, aber nicht wegen den Beförderungsbedingungen, sondern aus den Fahrgastrechten her, das eine Weiterbeförderung ermöglicht werden muss.

Alles andere ist in DIESEM FALL ein Wunschgedanke von einigen hier.
Man kommt ja nur 11 Minuten später an, und das ist das was vorher geregelt ist.

Auf Kulanzbasis wird man es vorher schon freigeben bekommen, aber eben nicht automatisch, einfach wo anders her fahren (über Hannover).

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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