? zu Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Sonntag, 30.12.2018, 14:07 (vor 2168 Tagen) @ EK-Wagendienst

Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.


Die FGR kann man natürlich trotzdem einreichen. Wenn man später ankommt. Dazu muss man natürlich pünktlich mit dem ersten Zug losfahren.

Sollte auf der ganz anderen alternativen Route auch ein Verspätung >60 min auftreten kann man da auch die FGR nutzen. Da aber eher über das SC FGR.


bei 60 Minuten schon, aber nicht wenn man planmäßig abfährt und dann aber nur 20 Minuten später ankommt, auch wenn man in HB fast eine Stunde länger warten muss.

Natürlich nur bei +60 egal welche der beiden Methoden.


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