? zu Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 12:58 (vor 1906 Tagen) @ Merry Mary

gebucht war ein Sparpreis Verden(Aller) - NV - Bremen - IC - Köln - NV - Trier.

Aufgrund einer Fahrplanänderung des ersten RE kann der IC in Bremen nicht mehr erreicht werden. Mit der nächstmöglichen Verbindung auf derselben Strecke wäre man nur 11 Minuten später in Trier (weniger Umsteigezeit und RE statt RB ab Köln).

Was gilt jetzt?
a) Wegen der Verspätung <20 Minuten muss die Strecke eingehalten werden, oder
b) weil der gebuchte IC nicht erreicht werden kann, ist die Zug- und Streckenbindung für den Tag aufgehoben und man kann auch über Hannover und mit dem ICE fahren, um zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen (oder sogar zu einer ganz anderen Uhrzeit fahren?).


Da der gebuchte IC ja nicht mehr erreicht wird, muss ja die Zugbindung aufgehoben werde, und damit kann man dann fahren wie man möchte, wenn man nur anders fahren will ist es besser vorher die Zugbindung aufzuheben, sonst kann man eben nur den nächsten Takt nehmen.
Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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