Die Ablehnung auf Aufhebung gemäss Fahrgastrechte Text! (Fahrkarten und Angebote)

arno50, Dienstag, 01.01.2019, 16:51 (vor 2164 Tagen) @ ICETreffErfurt

Nachdem unsachliche verletzende Vorwürfe (Betrugsversuch) in den Raum gestellt wurden schauen wir uns doch mal den Text aus den DBamtliche Fahrgastrechten an:

Weiterfahrt mit einem anderen Zug:

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen...

so steht es in den Fahrgastrechten!

und wie war der Sachverhalt. Es war in C abzusehen, dass mit der gewählten und im Fahrschein dokumentierten Verbindung der Zielort mit deutlich grösser als 20 min. Verspätung erreicht wird. Damit konnte man bei nächster Gelegenheit (nachdem die Verspätung abzusehen war) die Fahrt fortsetzen und zwar über dieselbe oder eine andere Strecke. Es ist nicht angegeben, dass ein bestimmter Zug zu nutzen ist, falls og. Voraussetzung vorliegt, es ist der Bahn unbenommen, zu fordern, dass wmgl. Teile der Verbindung zu nutzen sind. Dies hat sie absichtlich nicht getan und statt dessen die Streckenwahl definitiv frei zugelassen.

Dies hab ich der Dame an der Information zur Entscheidung vorgelegt. Sie hat m.E. anders als der Wortlaut der Ausführungsvorschrift entschieden und das habe ich halt akzeptiert.

PS ich bedauere bei den hier regen Diskussionen den nach meinen Empfinden teilweisen nicht sehr verständnisvollen Umgangston.


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