Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Montag, 31.12.2018, 14:19 (vor 1905 Tagen) @ keksi

Ich muss garnix durchwinken... Du hast kein Anspruch drauf. Wie doof muss man sein um das mal zu kapieren? AUFHEBUNG DER ZUGBINDUNG ERST AB EINER VERSPÄTUNG VON 20 MIN AM ZIELBAHNHOF. Da das nicht gegeben ist keine automatische Aufhebung ;-)

Nein, das hast du falsch zitiert. Absichtlich?
Richtig müsste es heißen:
AUFHEBUNG DER ZUGBINDUNG ERST AB EINER *zu erwartenden* VERSPÄTUNG VON 20 MIN AM ZIELBAHNHOF. Zumindest schreibt das dein Arbeitgeber.

Ob ich die Verspätung zu erwarten habe, teilt mir das EVU über die einschlägigen Informationsquellen mit. Per Aushang, Durchsage oder eben elektronisch über das RIS.
Sagt mir das RIS, dass mein IC nicht mehr erreicht werden kann, weiß ich, dass ich mit meiner gebuchten Verbindnung GAR nicht mehr ankommen werde.
Dabei ist das unerheblich, ob mir die DB das 6 Monate vorher oder erst am Bahnsteig mitteilt. Ab dem Moment der Mitteilung darf ich irgendeinen einen anderen Zug nehmen.
Das ist auch das, was die DB Info dann per Stempel bestätigt und eben auch schon 6 Monate vorher bestätigen kann.

Ob die DB dann im letzten Moment den IC doch noch verspätet fahren lässt, weil wieder ein Schaden am Zug war, und man den IC doch nocht bekommen hätte, ist völlig unerheblich.
Ansonsten dürfte man ja auch nie einen anderen Zug nehmen, selbst wenn man den eigentlich IC verpasst hat, denn vielleicht muss der IC ja aus betrieblichen Gründen noch mal zurücksetzen an den Bahnsteig und man könnte einsteigen und nur 19 Minuten Verspätung haben, weil der IC dann alle Zwischenhalte auslässt und eine Abkürzung fährt (solls ja alles schon gegeben haben).

Hast es nun endlich kapiert?

Hast DU es nun endlich kapiert?


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